Basiswissen Kinderschutz – Der Schutzauftrag nach § 8a (4) SGB VIII
Um die komplexen Aufgaben rund um den Kinderschutz wirksam bewältigen zu können, ist eine fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsgrundlagen unerlässlich. In meiner Fortbildung unterstütze ich Sie dabei, rechtliche, verfahrensbezogene und fachliche Grundlagen sicher in die Praxis Ihres Trägers zu übertragen.
Inhalte:
Was wir im Seminar gemeinsam klären: Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 4 SGB VIII unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Wir gehen dabei gezielt auf Fragen ein, die Sie im Arbeitsalltag beschäftigen:
Reicht ein ungutes Bauchgefühl aus?
Wie werden Anhaltszeichen und Gefährdungsdimensionen nach aktuellem Standard gewichtet?
Welche Rollen und Aufgaben kommen der insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) und dem Jugendamt zu?
Wie gestalten sich die rechtssicheren Verfahrensschritte innerhalb Ihres Schutzkonzeptes?
Wo liegt die Verantwortung der einzelnen Fachkraft und wie sichert eine fachliche Dokumentation Sie ab?
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen freier Träger der Jugendhilfe, die ihre Kinderschutzpraxis reflektieren oder die trägerinterne Umsetzung qualitätssicher gestalten möchten.
Methodik:
Wir arbeiten in einem Wechsel aus theoretischem Input, Austausch im Plenum und vertiefenden Kleingruppen.
Organisatorisches: Sie erhalten ein digitales Handout zur Unterstützung Ihrer Lernerfahrung. Für die Online-Teilnahme benötigen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung sowie ein Headset.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam mehr Klarheit für diesen verantwortungsvollen Arbeitsbereich zu schaffen.
Nächster Termin:
Datum: 16.3.2026, 9.00-13.00 Uhr via Zoom
Nutzen Sie auch den Teamtarif, wenn Sie mehrere aus Ihrer Einrichtung schulen möchten.
Herzlichst,
Petra Hofmann

