Das Verfahren nach §8a (4) SGB VIII
Um die komplexen Aufgaben im Kinderschutz erfolgreich zu bewältigen, ist eine regelmäßige Auffrischung des Wissens und der Kompetenzen erforderlich. Für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen benötigen Fachkräfte eine fundierte Kenntnis der rechtlichen, verfahrensbezogenen und fachlichen Grundlagen. Der Schwerpunkt dieser Fortbildung liegt auf dem Schutzauftrag nach § 8a (4) SGB VIII.
🤝 Austausch: Nutzen Sie den Raum für Diskussion und Austausch im Hinblick auf Spezifika Ihres Arbeitssetttings und um individuelle Fragen zu klären.