Kategorie: Neues

Onlineworkshop: § 8a Abs. 4 SGB VIII: So setzen Fachkräfte den Schutzauftrag rechtssicher um

Basiswissen Kinderschutz – Der Schutzauftrag nach § 8a (4) SGB VIII

Um die komplexen Aufgaben rund um den Kinderschutz wirksam bewältigen zu können, ist eine fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsgrundlagen unerlässlich. In meiner Fortbildung unterstütze ich Sie dabei, rechtliche, verfahrensbezogene und fachliche Grundlagen sicher in die Praxis Ihres Trägers zu übertragen.

Inhalte:

Was wir im Seminar gemeinsam klären: Im Mittelpunkt steht die Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 4 SGB VIII unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Wir gehen dabei gezielt auf Fragen ein, die Sie im Arbeitsalltag beschäftigen:

  • Reicht ein ungutes Bauchgefühl aus?
  • Wie werden Anhaltszeichen und Gefährdungsdimensionen nach aktuellem Standard gesichtet?
  • Welche Rollen und Aufgaben kommen der insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF) und dem Jugendamt zu?
  • Wie gestalten sich die rechtssicheren Verfahrensschritte innerhalb Ihres Schutzkonzeptes?
  • Wo liegt die Verantwortung der einzelnen Fachkraft und wie sichert eine fachliche Dokumentation Sie ab?

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen freier Träger der Jugendhilfe, die ihre Kinderschutzpraxis reflektieren oder die trägerinterne Umsetzung qualitätssicher gestalten möchten.

Methodik:

Wir arbeiten in einem Wechsel aus theoretischem Input, Austausch im Plenum und vertiefenden Kleingruppen.

Organisatorisches: Sie erhalten ein digitales Handout zur Unterstützung Ihrer Lernerfahrung. Für die Online-Teilnahme benötigen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung sowie ein Headset.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam mehr Klarheit für diesen verantwortungsvollen Arbeitsbereich zu schaffen.

Nächster Termin:

Datum: 16.3.2026, 9.00-13.00 Uhr via Zoom

Nutzen Sie auch den Teamtarif, wenn Sie mehrere aus Ihrer Einrichtung schulen möchten.

Hier Infos und Anmeldung

Herzlichst, 

Petra Hofmann


Insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte in Frankfurt ausgebildet: Aufgaben-Rolle-Auftrag der iseF

Glückliche Absolvent*innen des HMSI geförderten Kurses zur Kinderschutzfachkraft in Frankfurt a.M.

Anspruchsvolle Tage mit viel Input und aktiver Eigenarbeit liegen hinter den Teilnehmer*innen des 1. Kurses in diesem Jahr. In den Praxisbearbeitungen wurden eigene Kinderschutzfälle im Tandem aus Fachkraftsicht und Beratungsebene durch die iseF analysiert und fachlich eingeschätzt. Die individuellen Präsentationen der Tandems bereicherten das Colloquium und in einem feierlichen Akt übergaben wir die wohlverdienten Zertifikate.

Stolze Referentinnen und zufriedene Fachkräfte: Danke und alles Gute für gelingende Kinderschutzarbeit!

Lesen sie weiter: Lerneffekte für die zukünftigen Aufgaben als iseF – Reflexion einer Teilnehmerin!

Was sind Ihre Aufgaben in Ihrer Rolle und wie definieren Sie Ihren Auftrag? Was wären auch Stolpersteine und Herausforderungen? 

„Als iseF soll ich wertfrei aber wertschätzend aus der Metaebene beraten. Ich nehme eine fachliche Haltung ein und vermittle diese auch. Diese Haltung habe ich mir durch mein Wissen über die rechtlichen Grundlagen, Entwicklungspsychologie, diagnostische Möglichkeiten zur Aufklärung und durch mein fundiertes Wissen über Grundbedürfnisse von Kindern unterschiedlichen Alters und Auswirkungen und Folgen Kinder schädigenden Verhaltens, Risiko und Schutzfaktoren, sprich das Grundwissen zum Kinderschutz, dem Alter des Kindes entsprechend, erarbeitet. So kann ich mich positionieren und meine Haltung sicher vertreten. Ich sehe mich als Wissensvermittlerin zum Thema Kinderschutz, bleibe aber auf der Metaebene, um objektiv beraten zu können. Ich bleibe wertfrei und wertschätzend dem Fachteam gegenüber. Es geht für mich nicht darum, meine Sicht der Dinge dem Fachteam aufzudrängen, sondern neue oder andere Wege aufzuzeigen, Anregungen zu bieten und durch konkrete oder auch provozierende Fragen zum Nachdenken /Überdenken aufzufordern. (….) im Vordergrund steht und der Fokus auf das Kind (…) Hier sollte ich beruhigend und sachlich einwirken, um dem Fachteam die Möglichkeit zu bieten, den Fall noch einmal neu zu betrachten. Ich weise darauf hin, dass die Fallverantwortung bei dem Fachteam bleibt. Ich berate und begleite. Meine eigene Einschätzung lasse ich erst am Ende der Beratung einfließen. Ich muss darauf achten, dass nicht ich die Entscheidungen treffe oder Kooperationsaufgaben übernehme, sondern das Fachteam selbst. Ich darf nicht die scheinbar schlüssige Gefährdungseinschätzung des Fachteams übernehmen, sondern stelle Fragen, mit denen ich die Einschätzung hinterfrage und neue Aspekte mit dem Fachteam herausarbeite, was mir eine eigene Einschätzung erlaubt und dem Fachteam weitere Blickwinkel ermöglicht. Der Beratungsprozess durch die iseF soll immer das Ziel haben, die Fachkräfte handlungssicher zu machen.“