Glückliche Absolvent*innen des HMSI geförderten Kurses zur Kinderschutzfachkraft in Frankfurt a.M.
Anspruchsvolle Tage mit viel Input und aktiver Eigenarbeit liegen hinter den Teilnehmer*innen des 1. Kurses in diesem Jahr. In den Praxisbearbeitungen wurden eigene Kinderschutzfälle im Tandem aus Fachkraftsicht und Beratungsebene durch die iseF analysiert und fachlich eingeschätzt. Die individuellen Präsentationen der Tandems bereicherten das Colloquium und in einem feierlichen Akt übergaben wir die wohlverdienten Zertifikate.
Stolze Referentinnen und zufriedene Fachkräfte: Danke und alles Gute für gelingende Kinderschutzarbeit!
Lesen sie weiter: Lerneffekte für die zukünftigen Aufgaben als iseF – Reflexion einer Teilnehmerin!
Was sind Ihre Aufgaben in Ihrer Rolle und wie definieren Sie Ihren Auftrag? Was wären auch Stolpersteine und Herausforderungen?
„Als iseF soll ich wertfrei aber wertschätzend aus der Metaebene beraten. Ich nehme eine fachliche Haltung ein und vermittle diese auch. Diese Haltung habe ich mir durch mein Wissen über die rechtlichen Grundlagen, Entwicklungspsychologie, diagnostische Möglichkeiten zur Aufklärung und durch mein fundiertes Wissen über Grundbedürfnisse von Kindern unterschiedlichen Alters und Auswirkungen und Folgen Kinder schädigenden Verhaltens, Risiko und Schutzfaktoren, sprich das Grundwissen zum Kinderschutz, dem Alter des Kindes entsprechend, erarbeitet. So kann ich mich positionieren und meine Haltung sicher vertreten. Ich sehe mich als Wissensvermittlerin zum Thema Kinderschutz, bleibe aber auf der Metaebene, um objektiv beraten zu können. Ich bleibe wertfrei und wertschätzend dem Fachteam gegenüber. Es geht für mich nicht darum, meine Sicht der Dinge dem Fachteam aufzudrängen, sondern neue oder andere Wege aufzuzeigen, Anregungen zu bieten und durch konkrete oder auch provozierende Fragen zum Nachdenken /Überdenken aufzufordern. (….) im Vordergrund steht und der Fokus auf das Kind (…) Hier sollte ich beruhigend und sachlich einwirken, um dem Fachteam die Möglichkeit zu bieten, den Fall noch einmal neu zu betrachten. Ich weise darauf hin, dass die Fallverantwortung bei dem Fachteam bleibt. Ich berate und begleite. Meine eigene Einschätzung lasse ich erst am Ende der Beratung einfließen. Ich muss darauf achten, dass nicht ich die Entscheidungen treffe oder Kooperationsaufgaben übernehme, sondern das Fachteam selbst. Ich darf nicht die scheinbar schlüssige Gefährdungseinschätzung des Fachteams übernehmen, sondern stelle Fragen, mit denen ich die Einschätzung hinterfrage und neue Aspekte mit dem Fachteam herausarbeite, was mir eine eigene Einschätzung erlaubt und dem Fachteam weitere Blickwinkel ermöglicht. Der Beratungsprozess durch die iseF soll immer das Ziel haben, die Fachkräfte handlungssicher zu machen.“